Die EU-Richtlinie n°261/2004 bezieht sich auf:
alle Flüge die von Flughäfen ausgehen, die sich auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates befinden
alle Flüge von EU-Fluglinien die auf einem Flughafen innerhalb der EU landen
Die aktuelle Richtlinie ist also nicht nur auf Flüge innerhalb der EU beschränkt. Wenn sich Ihr Zielort in einem EU-Mitgliedsstaat befindet uns der Flug von einer EU-Fluglinie betrieben wird, zögern sie nicht, sich an RefundMyTicket zu wenden.
RefundMyTicket arbeitet auf Erfolgshonorarbasis. Das bedeutet, dass wir Ihnen nichts dafür berechnen, das Reklamationsverfahren für Sie einzuleiten. Falls das verfahren Erfolg hat und Sie eine Entschädigung bekommen, behalten wir 18% (einschließlich Steuern) der Summe.
Die EU-Rechtlinie schreibt kein Zeitlimit vor, Beschränkungen hängen von der jeweiligen Rechtslage in Ihrem Staat ab. Das heißt, dass Sie immer noch Anspruch auf eine Entschädigung haben können, falls Ihr Flug vor einem Jahr annulliert, verspätet oder überbucht war.
Bei RefundMyTicket können wir Ihre Reklamation behandeln, wenn es sich um einen Flug handelt de bis zu 5 Jahre zurückliegt.
Bei allen Flügen kann es einen Anspruch auf Entschädigung geben, solange sie in die geografischen Grenzen der EU-Richtlinien fallen : Bei Flügen mit der Landung in einem EU-Staat, Island, Norwegen oder der Schweiz, falls der Flug von einer europäischen, isländischen, norwegischen oder Schweizer Fluggesellschaft durchgeführt wurde. Oder bei allen Flügen die von einem Flughafen innerhalb der europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz starten.
Der EU-Richtlinie n°261/2004 zufolge ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Entschädigung direkt an den Passagier/die Passagierin auszuzahlen, der/die von der Verspätung, Überbelegung oder Stornierung des Fluges betroffen war. Das bedeutet, dass Sie auch dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sie das Ticket nicht selbst bezahlt haben.
Wenn Ihr Flug um mindestens 3 Stunden verspätet ist und keine „außerordentlichen Umstände“ daran Schuld sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung : Mehr lesen